FAQ Sanitax

FAQ – Mobile Toiletten mieten

Häufige Fragen rund um Miete, Service und Nutzung

1. Allgemeines

Braucht eine mobile Toilette einen Strom- oder Wasseranschluss?

Nein. Un­se­re mo­bi­len Toi­let­ten sind voll­stän­dig au­tark und be­nö­ti­gen kei­ne An­schlüs­se. Sie kön­nen ü­ber­all fle­xi­bel ein­ge­setzt wer­den – auf Bau­stel­len, Ver­an­stal­tun­gen, in der Land­wirt­schaft o­der auf pri­va­ten Grund­stü­cken. Nur beim Ein­satz von Be­leuch­tung und Hei­zun­gen ist ein Stromanschluss erforderlich.

Kann man eine mobile Toilette von außen abschließen?

Ja. Al­le Sanitax-Ka­bi­nen las­sen sich von au­ßen si­cher ver­rie­geln. Auf Wunsch stel­len wir Miet­schlös­ser zur Ver­fü­gung, um ei­ne un­be­fug­te Nut­zung zu ver­hin­dern. Un­ser Ser­vice­team hat wei­ter­hin Zu­gang, um Rei­ni­gung und Ent­lee­rung ord­nungs­ge­mäß durchzuführen.

Sind mobile Toiletten kranbar?

Unsere WC-Kabinen sind aus Si­cher­heits­grün­den nicht kran­bar. Wenn Sie ei­ne Auf­stel­lung an schwer zu­gäng­li­chen Or­ten pla­nen, be­ra­ten wir Sie ger­ne zu pas­sen­den Al­ter­na­ti­ven o­der Transporthilfen.

Wie hygienisch sind mobile Toiletten?

Sehr hy­gi­e­nisch – dank re­gel­mä­ßi­ger Rei­ni­gung und Des­in­fek­ti­on. Un­se­re Ser­vice­teams rei­ni­gen je­de Ka­bi­ne min­des­tens ein­mal wö­chent­lich (bei Lang­zeit­mie­te), ent­lee­ren die Tanks und fül­len Ver­brauchs­ma­te­ri­a­li­en auf. So bleibt Ih­re Toi­let­te auch bei ho­her Nut­zung sau­ber, kom­for­ta­bel und geruchsfrei.

2. Preise & Kosten

Wie viel kostet es, eine mobile Toilette zu mieten?

Die Kos­ten hän­gen von Miet­dau­er, Ka­bi­nen­typ und Ser­vice­um­fang ab. Nut­zen sie für ge­naue Prei­se un­ser Jetzt-Mie­ten-Formular.

Bei Kurz­zeit­mie­ten sind Be­ra­tung, Lie­fe­rung, Ab­ho­lung, Ent­sor­gung und End­rei­ni­gung in­klu­si­ve. Bei der Lang­zeit­mie­te sind zu­sätz­lich die wö­chent­li­che Rei­ni­gung, das Nach­fül­len von Ver­brauchs­ma­te­ri­a­li­en und die fach­ge­rech­te Ent­sor­gung der Ab­wäs­ser inkludiert.

Welche Leistungen sind im Preis enthalten?

Der Miet­preis um­fasst al­le Stan­dard­leis­tun­gen: Be­ra­tung, Lie­fe­rung, Auf­stel­lung, wö­chent­li­che Rei­ni­gung (bei Lang­zeit­mie­te), Ver­brauchs­ma­te­ri­a­li­en, Ent­sor­gung und Ab­ho­lung. Da­mit er­hal­ten Sie ein Rund­um-Pa­ket oh­ne ver­steck­te Zu­satz­kos­ten. Zu­sätz­li­che Leis­tun­gen kön­nen Sie ü­ber un­ser Jetzt-mie­ten-For­mu­lar hinzubuchen.

Was ist die Umlagenpauschale?

Ei­ne fai­re Kos­ten­pau­scha­le für E­ner­gie, CO2-Ab­ga­be und Lkw-Maut. Die­se wird pro Ka­bi­ne und An­fahrt be­rech­net und dient zur De­ckung ge­setz­li­cher und be­trieb­li­cher Aufwände.

Gibt es eine Mindestmietdauer?

Ja. Bei Lang­zeit­mie­ten be­trägt die Min­dest­miet­dau­er vier Wo­chen. Für kür­ze­re Ein­sät­ze – et­wa bei E­vents o­der pri­va­ten Fei­ern an ei­nem Wo­chen­en­de – em­pfeh­len wir un­se­re Kurz­zeit­mie­te (1-4 Tage).

3. Lieferung & Abholung

Wie schnell bekomme ich eine mobile Toilette?

In der Re­gel in­ner­halb von 1–2 Wer­k­ta­gen ab Ihrem angegebenen Lieferdatum. Dank un­se­rer fes­ten Tou­ren kön­nen wir schnell re­a­gie­ren – bei Be­darf auch kurz­fris­tig, et­wa für Bau­stel­len­starts o­der Wochenendveranstaltungen.

Kann ich eine mobile Toilette zu einem festen Termin bestellen?

Ja. Ge­gen Auf­preis bie­ten wir ei­ne Fix­ter­min-Lie­fe­rung. So er­hal­ten Sie Ih­re Ka­bi­ne e­xakt zum be­nö­tig­ten Zeit­punkt – auch au­ßer­halb re­gu­lä­rer Touren.

Wann werden die Toiletten nach Mietende abgeholt?

Die Ab­ho­lung er­folgt im Rah­men un­se­rer Tou­ren, spä­tes­tens in­ner­halb von zehn Wer­k­ta­gen nach Miet­en­de. Bis da­hin ist der Kun­de für den si­che­ren Stand­platz und e­ven­tu­el­le Ge­neh­mi­gun­gen verantwortlich.

4. Standort & Aufstellung

Was muss ich beim Standort beachten?

Die Zu­fahrt für un­se­re Ser­vice­fahr­zeu­ge muss bis auf ca. 5 Me­ter mög­lich sein (Hö­he 3,80 m, Brei­te 3,50 m). Der Stand­ort soll­te e­ben, trag­fä­hig und je­der­zeit zu­gäng­lich sein, da­mit die Ka­bi­ne si­cher ge­lie­fert, ge­rei­nigt und ab­ge­holt wer­den kann.

Darf ich eine mobile Toilette im öffentlichen Raum aufstellen?

Ja – da­für ist je­doch ei­ne Son­der­nut­zungs­ge­neh­mi­gung der Kom­mu­ne er­for­der­lich. Die­se be­an­tragt der Auf­trag­ge­ber selbst. Fehlt die Ge­neh­mi­gung, trägt der Mie­ter mög­li­che Ge­büh­ren o­der Buß­gel­der.

Wie viele Toiletten werden benötigt?

Als Richt­wert gilt: ei­ne Ka­bi­ne für sechs Per­so­nen auf Bau­stel­len. Bei Ver­an­stal­tun­gen hängt die An­zahl von Be­su­cher­auf­kom­men, Dau­er und ggf. Al­ko­hol­aus­schank ab. Wir be­ra­ten Sie ger­ne, wie vie­le WC-Ka­bi­nen für Ih­ren Be­darf pas­send sind.

5. Reinigung & Service

Wie oft wird eine mobile Toilette gereinigt?

Bei Lang­zeit­mie­ten ein­mal wö­chent­lich – bei Be­darf auch häu­fi­ger. Da­bei wer­den die Ka­bi­nen ent­leert, ge­rei­nigt, des­in­fi­ziert und die Ver­brauchs­ma­te­ri­a­li­en aufgefüllt.

Was passiert, wenn die Kabine bei der Reinigung nicht zugänglich ist?

Kann die Ka­bi­ne nicht er­reicht wer­den, gilt der Ser­vice als aus­ge­führt, da der Ein­satz fest im Tou­ren­plan ein­ge­plant war. Un­ser Team kann auf Wunsch ei­nen neu­en Ter­min abstimmen.

Können die Kabinen zusätzlich beduftet werden?

Ja. Wir bie­ten ei­ne op­ti­o­na­le Be­duf­tung an, die für kon­stan­te Fri­sche und ein an­ge­neh­mes Raum­kli­ma sorgt. Die­se Zu­satz­leis­tung emp­fiehlt sich be­son­ders bei ho­her Nutzerfrequenz.

Kann man mobile Toiletten auch beheizen?

Ja. Wir bie­ten ei­ne op­ti­o­na­le Hei­zung für den Win­ter­ein­satz an. Die­se be­nö­tigt ei­nen Strom­an­schluss und sorgt für zu­sätz­li­chen Kom­fort.

6. Haftung

Was beinhaltet die Haftungsbegrenzung?

Die Haf­tungs­be­gren­zung schützt Sie vor Kos­ten durch Schä­den, die et­wa durch Sturm, Ha­gel, Van­da­lis­mus, Dieb­stahl o­der Feu­er ent­ste­hen. Sie ist für al­le Miet­ka­bi­nen optional zubuchbar und sorgt für ma­xi­ma­le Si­cher­heit wäh­rend der ge­sam­ten Miet­dau­er. Die Hei­zung ist von der Haf­tungs­be­gren­zung ausgenommen.

7. Zahlung & Vertrag

Wie kann ich die mobile Toilette bezahlen?

Rech­nun­gen sind in­ner­halb von 10 Ta­gen net­to fäl­lig. Die Rech­nung wird be­quem per E-Mail zugestellt.

Habe ich als Privatkunde ein Widerrufsrecht?

Ja. Ver­brau­cher ha­ben ein ge­setz­li­ches Wi­der­rufs­recht von 14 Ta­gen ab Ver­trags­ab­schluss. Für ge­werb­li­che Kun­den gilt die­ses Recht nicht.

8. Pflichten & Vorschriften

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für sanitäre Anlagen auf einer privaten Baustelle?

Maßgeblich sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1. Sie regeln, wann Toiletten auf einer Baustelle bereitgestellt werden müssen. Verpflichtet ist, wer Arbeitgeber der vor Ort tätigen Personen ist – bei privaten Bauvorhaben also Sie als Bauherr, sofern Sie nicht ausschließlich eine Baufirma beauftragen. Eine Ausnahme gilt, wenn zumutbar erreichbare, gleichwertige Sanitäranlagen in angemessener Entfernung vorhanden sind.

Ab welcher Personenzahl ist eine Baustellentoilette Pflicht?

Als Richtwert gilt: Arbeiten mehr als 10 Personen länger als zwei zusammenhängende Wochen auf der Baustelle, ist eine Toilette verpflichtend bereitzustellen.

Wie viele Toiletten benötige ich je nach Teamgröße?

Sind bei geringer Nutzung mehr als 11 Personen gleichzeitig vor Ort, werden mindestens zwei Kabinen empfohlen. Sind schwerbehinderte Mitarbeitende beschäftigt, wird ab etwa 20 Arbeitskräften zusätzlich eine barrierefreie Kabine nötig. Ab 50 Beschäftigten empfehlen sich größere Sanitärlösungen.

Wer haftet, wenn auf der Baustelle keine Toilette vorhanden ist?

Das hängt davon ab, wer arbeitsrechtlich als Arbeitgeber der vor Ort tätigen Personen gilt – bei privaten Bauvorhaben Sie selbst oder die beauftragte Baufirma. Wir empfehlen, diesen Punkt vorab vertraglich zu klären.